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Unseren Klienten steht ein erfahrenes Notariat für umfassende Dienstleistungen zur Verfügung. Infolge der Zulassung in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft können wir sämtliche Grundbuchgeschäfte in diesen Kantonen abwickeln.
Unseren Klienten steht ein erfahrenes Notariat für umfassende Dienstleistungen zur Verfügung. Infolge der Zulassung in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft können wir sämtliche Grundbuchgeschäfte in diesen Kantonen abwickeln.
Beispiele aktueller Tätigkeiten:
- Beurkundung von sämtlichen Grundstücksgeschäften in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, inkl. Begründung von Stockwerkeigentum und Vormerkung von Mietverträgen im Grundbuch
- Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten (insbes. Schuldbriefe)
- Vorbereitung von Grundstückkauf- und Dienstbarkeitsverträgen für die ganze Schweiz sowie Organisation und Koordination der Beurkundung mit einer Urkundsperson/Amtsnotariat am Ort der Liegenschaft
- Gesellschaftsgründungen in der ganzen Schweiz für in- und ausländische Aktionäre
- Erstellen von Beglaubigungen, Überbeglaubigungen sowie vollstreckbaren Urkunden, Einholen von Apostillen
- Notarielle Protokollierung von Generalversammlungen und weiteren Vorgängen (z.B. Safe-Öffnung)
- Statutenänderungen
- Handelsregisteranmeldungen
- Erstellen der nötigen öffentlichen Urkunden bei Umstrukturierungen (z.B. bei Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung oder anderen Vorgängen nach dem Fusionsgesetz)
- Kapitalveränderungen (Kapitalerhöhungen, Nachliberierungen und Kapitalherabsetzungen)
- Liquidation von Gesellschaften
- generelle Beratung und Umsetzung bei gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Vorgängen
- Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen
- massgeschneiderte ehe- und erbrechtliche Planungen einschliesslich Testamente und Nachlassplanungen sowie Willensvollstreckung
- Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge
Unser Notariat berechnet seine Gebühren im Kanton Basel-Stadt nach der Verordnung über den Notariatstarif vom 19. Juni 2001 (Stand 1. Januar 2013) und im Kanton Basel-Landschaft nach der dort gültigen Verordnung.