Ausgangslage
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist die wichtigste Einnahmequelle jedes Staates und unterliegt fortlaufend Veränderungen, die den stetigen Wirtschaftswandel wiederspiegeln.
Bei der Unternehmensgründung und -entwicklung richtet sich der Fokus auf die finanzielle, direktsteuerliche, operative und menschliche Komponente des Unternehmens unter dem kontinuierlichen Vergleich mit der Wettbewerber- und Branchendynamik. Das knapp geplante Budget lässt häufig eine MWST-Beratung nicht zu.
Dabei sind praktisch alle Unternehmen in einer Branche mit vielen Besonderheiten tätig, was ein vertieftes MWST-Fachwissen für die korrekte Abwicklung der MWST voraussetzt.
Auch wird die Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten «benachbarter» Branchen ergänzt oder durch Kauf anderer Unternehmen erweitert, bis vollumfänglich geändert. Die Geschäftsfälle werden immer vielfältiger und komplexer, deren Realisierung wird immer anspruchsvoller. Die Mitarbeiter wechseln manchmal, ohne dass eine geordnete Übergabe/Übernahme stattfand. Die einzige Konstante in diesem stetigen Änderungsprozess sind der ursprüngliche Kontenplan und die IT-Konteneinstellung. Das alles könnte zu wesentlichen Abweichungen der deklarierten MWST zur Branchenpauschale, gültig für die ursprüngliche Branche, zu nicht nachvollziehbaren, starken Schwankungen der deklarierten Umsatz- und Vorsteuer, sowie zur Deklaration eines beträchtlichen Vorsteuerüberhangs führen.
Diese untypischen Betriebswirtschaftszahlen machen neugierig. Und plötzlich wird eine MWST-Kontrolle angekündigt. Es wäre längst höchste Zeit für die überfällige MWST-Beratung.
Zunächst wird die MWST- und Zoll-Qualifikation aller Steuersachverhalte vorgenommen und deren korrekte Wiedergabe in der Buchhaltung nachkontrolliert. Dabei werden der Kontenplan, die MWST-Codes, die IT-Einstellungen pro Konto überprüft und bei Bedarf der aktuellen Geschäftssituation angepasst. Dadurch wird die verlangte und bei der MWST-Kontrolle unerlässliche qualitative Umsatz- und Vorsteuerabstimmung lückenlos möglich.
In einem weiteren Schritt wird die Qualität der Belege, insbesondere für steuermindernde Tatsachen, ertragsseitig und für steuererhöhende Tatsachen aufwandseitig begutachtet und Empfehlungen für die Verbesserung der Beweiskraft, beispielsweise der internen Belege, abgegeben.
Weiter folgt das vertiefte Kennenlernen der Unternehmensprozesse aus der Optik der MWST mit Fokus auf Doppel- oder sogar Mehrspurigkeiten, unklaren Verantwortlichkeiten, Fehleranfälligkeit und Skalierbarkeit. Auf dieser Basis wird der optimalste MWST-Workflow auf allen Stufen des Unternehmens ausgearbeitet. Die Umsetzung dieses MWST-Lean-Managements führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten, vom Datenerfassen über Angebots- und Vertragswesen, Buchhaltung, Controlling, bis zum Kundenservice, zu kürzeren Durchlaufzeiten im Lager, zu einer kosteneffizienteren Logistik und zur Übernahme der Verantwortung für Ergebnisse, neben der Verantwortung für Aufgaben.
Die firmenspezifische MWST-Schulung räumt die Unklarheiten und Unsicherheiten der Mitarbeitenden aus dem Weg und ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Effizienzsteigerung.
Fazit
Eine vollumfängliche MWST-Beratung beinhaltet nicht nur die korrekte MWST-/Zoll-Würdigung der Geschäftsfälle und deren korrektes Erfassen in der Buchhaltung und in der MWST-Abrechnung. Sie senkt die Unternehmenskosten, steigert die Effizienz der Geschäftsprozesse und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden.
Jede nicht genutzte Chance kann hohe Nachbelastungen bei einer MWST-Kontrolle bedeuten.
Die Ankündigung einer MWST-Kontrolle ist somit eine Chance für eine vollumfängliche MWST-Beratung. Diese MWST-Beratung ist eine Investition zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

