Entwicklung der Schweizer Verrechnungssteuer – eine "Never Ending Story"?! …

Steuern
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Thomas Ziegler
Thomas Ziegler
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26.8.2021
Entwicklung der Schweizer Verrechnungssteuer – eine "Never Ending Story"?! …

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Vorbemerkung

Unser Anlass "Blaues Band 2021" hat nicht stattgefunden. Wir haben daher unsere Blog-Tätigkeit für Sie intensiviert.

Unsere letzten 2 Beiträge der Reihe waren:

10. Steuerliche Bewertung nicht-kotierter Unternehmen

11. Gebäudesanierung – abzugsfähige Unterhaltskosten oder wertvermehrende Investition?

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Entwicklung der Schweizer Verrechnungssteuer – eine "Never Ending Story"?!

Die Schweizer Verrechnungssteuer insb. auf Dividenden, Zinsen auf Bankguthaben und Obligationen sowie auf den Erträgen von Kollektivanlagen beträgt satte 35 % des Ertrags. Dies ist im internationalen Vergleich sehr hoch und damit ein Standortnachteil für die Schweiz im Steuerwettbewerb. Die technische Ausgestaltung ist ebenfalls seit Jahren auf dem Prüfstand. Aufgrund der rasanten Entwicklung der IT und der Kommunikation unter den Staaten, wären andere Modelle durchaus vorstellbar. Was läuft aktuell?

1 ZWECK UND AUSGESTALTUNG DER VERRECHNUNGSSTEUER

Dividenden, Zinsen auf Bankguthaben, Erträge aus gewissen Versicherungen, Zinsen auf Obligationen und Erträge kollektiver Kapitalanlagen unterliegen der Verrechnungssteuer ("VST") von 35 % des Bruttobetrages sofern der Schuldner in der Schweiz ansässig ist. Bei korrekter Behandlung erhält der Empfänger die Verrechnungssteuer zurück. In besonderen Fällen kann die VST-Pflicht durch blosse Meldung erfüllt werden. Im Inland soll die VST also die korrekte Ertragsbesteuerung sicherstellen.

Sitzt der Empfänger der Leistung im Ausland, behält die Schweiz die VST als echte Einnahme sofern und soweit dem nicht internationale Abkommen einen Riegel schieben oder sogar die blosse Meldung der Leistung zulassen. Bei Vermögensanlagen von Privatpersonen ist die Steuerlast in der Schweiz regelmässig am Höchsten. Hier geht es also um eine echte Abgeltung.

2 SCHWÄCHEN UND HANDLUNGSBEDARF

Das System der VST mit der Abwicklung über die Schuldner der steuerbaren Leistungen ist relativ altmodisch und nicht sehr effizient in der Überwachung. Zudem ist der Informationsaustausch (insb. international) zum Standard geworden. Die Umstellung auf ein einfaches Zahlstellen- oder Meldesystem wäre damit angebracht und würde die Steuerehrlichkeit sicher am besten fördern. Bis anhin diskutierte Ansätze waren, vor allem in der Umstellung, komplex. Politisch konnte bisher ebenfalls kein Konsens erreicht werden, weil es (noch) nicht erwünscht ist, dass ein Informationsaustausch zu Steuerdaten im Inland etabliert wird (Stichwort: Bankgeheimnis).

Der Finanzplatz Schweiz musste auch nach der Modernisierung der Gesetzgebung zu den kollektiven Kapitalanlagen feststellen, dass die Schweiz bezogen auf die Stärke des Finanzplatzes nicht in der Lage ist, einen adäquaten Anteil an kollektiven Kapitalanlagen international an sich zu ziehen. Hauptgründe sind dabei die hohe VST und die Mängel im System dieser Steuer. Der Finanzplatz leidet erheblich darunter.

Ähnlich wie bei den kollektiven Kapitalanlagen präsentiert sich der Handlungsbedarf bei den Zinsen auf Guthaben und bei Obligationen. Auch hier sind Schweizer Emittenten international unattraktiv insb. auch wegen der VST.

3 AKTUELLE PROJEKTE IM BEREICH VERRECHNUNGSSTEUER

  • Zur Diskussion im Parlament steht eine Vorlage an, die im Bereich der Fremdfinanzierung (Anleihen, Obligationen, Guthaben) massgebliche Verbesserungen bringen soll. Mit Ausnahme der Zinsen auf Kundenguthaben von inländischen natürlichen Personen soll die VST in diesem Bereich entfallen. Dieser Ansatz ist zu begrüssen, macht er doch die Schweiz für die Emission von Obligationen, die Einlage von Guthaben aber nicht zuletzt auch für die Einrichtung von Konzernfinanzeinheiten attraktiv; dies insbesondere in Kombination der begrenzenten Abschaffung der Umsatzabgabe beim Handel von Effekten in diesem Bereich. Mit einem Inkrafttreten ist erst Ende 2023 zurechnen.
  • Die Genehmigung des Meldeverfahrens im Konzernverhältnis in der Schweiz setzt eine Beteiligung des Dividendenempfängers von aktuell 20 % am Kapital voraus. Dies deckt sich nicht mehr mit den Regelungen bei den Ertragssteuern und im internationalen Verhältnis. Die Beteiligungsquote soll deshalb auf 10 % gesenkt werden. Damit wird die Zahl der Fälle, wo eine blosse Meldung die Ablieferung und Rückerstattung der VST ersetzt, erhöht. Dies ist sicher zu begrüssen, da den Konzernen so weniger Liquidität (vorübergehend) zinsfrei zugunsten des Bundes abgezogen wird.
  • Die Bewilligung der Eidg. Steuerverwaltung anstelle der Zahlung der Verrechnungssteuer und der anschliessenden Rückerstattung die Steuerpflicht durch blosse Meldung auch bei Dividenden ins Ausland zu erfüllen, wird dadurch attraktiver gestaltet als die Bewilligung zur blossen Meldung neu für 5 anstelle der aktuell 3 Jahre gewährt wird.

4 WÜNSCHE UND AUSSICHTEN

Die anstehenden Reformen gehen in die richtige Richtung. Sie helfen dem Finanz- und Steuerstandort Schweiz und sind deshalb zu begrüssen. Schade ist, dass bestehende Anleihen nicht von der neuen Regelung profitieren. Dies wäre mit einer sinnvollen Übergangsregelung attraktiv gewesen. Zudem ist im Bankenbereich die Behandlung des Securities Lending nach der hiervertretenen Auffassung nicht restlos klar und wohl international schwer umzusetzen.

Dringend wäre es auch mit Blick auf den Standort Schweiz ein neues Projekt aufzulegen, womit die VST-Problematik bei in der Schweiz aufgesetzten kollektiven Kapitalanlagen möglichst beseitigt wird. Dies würde wohl dem Finanzsektor zahlreiche neue Projekte und einen hohen Mittelzufluss verschaffen und damit auch Arbeitsplätze generieren.

Eine blosse Hoffnung besteht wohl für die Erfüllung des Wunsches nach einem vollständigen Ersatz der VST durch ein Meldesysteminsbesondere im Inland.

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