Abgabe für Radio und TV auf Basis der MWST – Fluch oder Segen?

MWST
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Angelina Sulzer
Angelina Sulzer
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28.1.2019
Abgabe für Radio und TV auf Basis der MWST – Fluch oder Segen?

Ab 1. Januar 2019 sind abgabepflichtig alle Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die im MWST-Register eingetragen sind und einen jährlichen Gesamtumsatz von mindestens CHF 500‘000  erzielen. Massgebend ist der in Ziffer 200 des MWST-Abrechnungsformulars deklarierte weltweit erzielte Gesamtumsatz des Unternehmens, unabhängig von seiner MWST-Qualifikation, abzüglich der Entgeltsminderungen.

Der Abgabe nicht unterstellt sind Unternehmen ohne Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz.

Auf den ersten  Blick ist alles klar und verständlich. Ist es so?

Nehmen wir einmal an, 98% des (weltweiten) Umsatzes eines Unternehmens mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz werden im Ausland (z.B. im EU Raum) erzielt. Das Schweizer Unternehmen zahlt im Ausland Mehrwertsteuer. In der Schweiz ist nur ein Büro mit einem Kern-Team.

Für den  Umsatz von beispielsweise CHF 100 Mio.  schuldet das Unternehmen CHF 14‘240 Unternehmensabgabe Radio und TV. Wäre die Bemessungsbasis nur der schweizerische Umsatz,  würde das Unternehmen nur CHF 910 Unternehmensabgabe Radio und TV bezahlen. Es handelt sich also um CHF 13‘330, die aus Umsatz resultieren, der ausserhalb der Schweiz erzielt wird. Warum soll das Unternehmen Abgabe für Schweizer Radio und TV für Umsätze bezahlen, die zur Schweiz keinerlei Bezug haben. Ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz hingegen muss keine Abgaben entrichten.

Obwohl das Gesetz erst am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, ist es zumindest überlegenswert, ob die Abgabepflicht, wenn sie schon an mehrwertsteuerrechtliche Qualifikationen geknüpft ist, nicht nur auf den schweizerischen Umsätzen zu erheben ist.

Eine Änderung in dieser Hinsicht werden alle abgabepflichtigen Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz wohl begrüssen und haben zumindest eine wirtschaftliche Grundlage.

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