Ausgangslage
Seit dem 1. Januar 2025 wurden die MWST-Abrechnungen auf Papier abgeschafft und wir können die MWST-Abrechnungen nur noch ONLINE einreichen. Zu diesem Zweck stehen uns momentan die «MWST-Abrechnung easy» und die «MWST-Abrechnung pro» zur Verfügung.
Die «MWST-Abrechnung easy» erlaubt das Online-Einreichen der MWST-Abrechnung als Gast über eine Mobiltelefonnummer und ist durch diesen einfachen Einstieg bestens geeignet für kleinere KMU und Steuerpflichtige, die die MWST nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen.
Die «MWST-Abrechnung pro» verlangt eine einmalige Registrierung und bietet dieselben Leistungen an.
Neuerungen im Mai 2026
Um den grenzüberschreitenden Handel zu vereinfachen und die Verwaltung zu digitalisieren, bietet die Europäische Union verschiedene zentrale Identitäts- und Registrierungslösungen im Bereich der Mehrwertsteuer.
1. Die Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung MWST folgt diesem Beispiel und führt ein neues Behörden-Login namens AGOV ein. Bis Frühjahr 2027 können die steuerpflichtigen Personen zwischen dem bereits bestehenden Behörden-Login «CH-Login» und dem neuen Behörden-Login «AGOV» wählen. Ab dem Frühjahr 2027 wird CH-Login abgeschaltet und es wird nur noch eine Registrierung über AGOV möglich sein. Eine Umstellung von CH-Login auf AGOV per Mai 2026 ist daher eine Überlegung wert.
2. Die «MWST-Abrechnung easy» wird abgeschaltet.
3. Das Einreichen der MWST-Abrechnung wird nur mit «MWST-Abrechnung pro» möglich sein.
Die «MWST-Abrechnung pro» verlangt eine einmalige Registrierung mit dem bereits bestehenden CH-Login oder mit dem neuen Behörden-Login AGOV im ePortal-Service «myESTV» und bietet folgende erweiterte Möglichkeiten an:
Für Unternehmen
• Übersicht aller Steuerfälle
• Fristenverwaltung
• Einreichen von Korrekturabrechnungen
Für Treuhänder
• Vollständige Mandantenübersicht, was zu folgenden Erleichterungen resp. Optimierung des administrativen Aufwandes führt:
o Gleichzeitiges Einreichender MWST-Abrechnungen aller Mandanten
o Gleichzeitige Verwaltung aller offenen MWST-Abrechnungen aller Mandanten
o Gleichzeitige Fristverlängerung für alle Mandanten
Folgen dieser Neuerungen für die steuerpflichtigen Personen
Die Unternehmen und Treuhänder, die bis jetzt die «MWST-Abrechnung easy» verwendet haben, müssen sich rechtzeitig im ePortal registrieren und das neue Login einrichten, damit sie ab Mai 2026 die MWST-Abrechnungen einreichen können.
Sie müssen sich mit der «MWST-Abrechnung pro» intensiv auseinander setzen, damit sie alle Möglichkeiten nutzen können.
Sie müssen sich überlegen, ob die aktuelle Abrechnungsart und Abrechnungsmethode ihren Bedürfnissen optimal entsprechen und sie diese wechseln möchten, was ebenfalls elektronisch erledigt werden kann.
Fazit
Aufgrund der bevorstehenden Änderungen ist eine Umstellung von CH-Login auf AGOV per Mai 2026 eine Überlegung wert.
Wir begleiten Sie gerne beim Treffen Ihrer strategischen Entscheide zur Minimierung des administrativen Aufwandes bei gleichbleibender oder verbesserter Leistungsqualität, um teure Missverständnisse zu vermeiden.

